Das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist am 31. März 2007 in Kraft getreten.
In § 238 des Strafgesetzbuches wurde Stalking als neuer Straftatbestand eingeführt. „Stalking ist keine Privatsache, sondern strafrechtliches Unrecht“ so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Gesetzesnovelle. Bei polizeilicher Anzeige des wiederholten Nachstellens kann seither die Verurteilung des Täters schneller und effektiver erfolgen.
In der Beratungstätigkeit von Frauen, die Opfer von Stalking wurden, fällt deutlich auf, wie groß die Einsamkeit und das Gefühl der Verzweiflung bei den Betroffenen ist und wie sehr Frauen unter dem Gefühl leiden, „so etwas“ kann nur mir passieren.
„Ich bin die Einzige, der das passiert… so blöd wie ich, ist doch keine“, dieser Satz fällt immer wieder in persönlichen Beratungsgesprächen. Um diesem Gefühl entgegen zu wirken und begleitend zu unterstützen wurde eine Selbsthilfegruppe Stalking neu ins Leben gerufen.
Das Ziel der angeleiteten Selbsthilfegruppe ist, dass die Teilnehmerinnen sich verstanden und geborgen fühlen, ihre Gefühle wie Angst und Scham mit anderen teilen können und dass sich dadurch ihre Lebensqualität erhöht. Durch die Erkenntnis, „ich bin nicht allein und ich werde verstanden“, gelingt es Schritte gegen den Stalker einzuleiten und den Alltag wieder lebenswert zu gestalten.
Die Thematik Stalking wird in der Öffentlichkeit zunehmend bekannter, so dass nun auch vermehrt betroffene Personen Kontakt zu via – Wege aus der Gewalt aufnehmen und es wagen, aus dem Kreislauf der Isolation auszubrechen.
In der Vergangenheit wurde Stalking stark tabuisiert, zudem fühlten sich viele betroffene Frauen mit dieser Thematik der psychischen Gewalt nicht ernst genommen, da gezielte Hilfe nur schwer realisierbar war.In den letzten Jahren wurden auch Prominente Opfer von Nachstellungen; die Problematik des Stalkings wurde dadurch einem größeren Personenkreis zugänglich.
Der englische Begriff „to stalk“ kommt ursprünglich aus der „Jägersprache“ und meint das Sich – Anpirschen an das Wild. Die Definition von Stalking beinhaltet das wiederholte unerwünschte Kontaktieren und Verfolgen einer Person. Die häufigsten Stalking – Handlungen stellen das Auflauern vor der Wohnung und der Telefon – Terror dar. Das mittlerweile unter Strafe gestellte Verhalten besteht in dem unbefugten Nachstellen durch beharrliche Annäherung an das Opfer und in der Bedrohung.
In empirischen Studien der TU Darmstadt wurde deutlich, dass die Opfer am häufigsten über Anrufe bei Tag und Nacht sowie über bedrohliche Nachrichten per Brief und SMS berichteten. Die Stalking – Handlungen umfassen das Zustellen unerwünschter Geschenke ebenso wie das Verfolgen, Ausspionieren und Verleumden bei Nachbarn, Freunden oder Behörden. Der Stalker versucht beispielsweise Zugang zu Emails zu gewinnen, schaltet unrichtige Anzeigen in Zeitungen und bestellt Dinge unter falschem Namen.
Die Straftaten im Bereich Stalking beinhalten Einbruch, Körperverletzung, Vergewaltigung und Tötungsdelikte.
Es ist somit erkennbar, dass der Stalker unterschiedliche Gewaltformen anwendet, die in Beratungsgesprächen mit den Gewaltopfern individuell analysiert und bearbeitet werden müssen. Die Bedrohung durch den Gewalttäter kann sowohl physische als auch sexualisierte Komponenten implizieren.